Die Abrechnung der klassischen laufenden Steuerberatungsleistungen erfolgt nach der Steuerberatergebührenverordnung, auf die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verweist.

Die Gebührenermittlung erfolgt somit wie bei Steuerberatern mit Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes und verschiedener anderer Gegebenheiten.

Bei den darüber hinaus im außergerichtlichen Bereich erfolgenden Beratungsleistungen können die Gebühren nahezu frei vereinbart werden. Die Klärung der Gebührenfrage gehört daher hierbei zu jeder guten Beratung.

Die Transparenz der Rechtsanwaltsgebühren wird hier am ehesten durch Zeithono-rarvereinbarungen erreicht.

Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren erfolgt die Abrechnung der erfolgten Leistungen grundsätzlich nach den Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.